Erklärung zur Barrierefreiheit (freiwillig)
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können – unabhängig von Alter, Behinderung oder den Hilfsmitteln, die sie verwenden.
Freiwillige Erklärung
Sunderns Wohnzimmer e.V. ist als privater, gemeinnütziger Verein nicht gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen – weder nach der BITV 2.0 bzw. dem Behindertengleichstellungsrecht noch nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir tun es freiwillig, weil uns eine Website wichtig ist, die für alle zugänglich ist.
Diese Erklärung gilt für die Website von Sunderns Wohnzimmer e.V. unter sunderns-wohnzimmer.de.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, teilweise vereinbar. Die Inhalte, die noch nicht barrierefrei sind, finden Sie im nächsten Abschnitt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- PDF „Mitgliedsantrag zum Ausdrucken“: Das von der bisherigen Website übernommene PDF ist nicht barrierefrei aufbereitet (keine Struktur-Tags, keine Angabe der Dokumentsprache). Alternative: Nutzen Sie den barrierefreien Online-Mitgliedsantrag auf dieser Website oder fordern Sie den Antrag per E-Mail in einem anderen Format an.
- Veranstaltungsgrafiken: Einige übernommene Veranstaltungsgrafiken und Plakate enthalten Text als Bild. Die wichtigen Angaben (Titel, Datum, Uhrzeit, Ort, Eintritt) stehen bei jedem Termin zusätzlich als Text.
- Fotos in älteren Rückblicken: Die Alternativtexte der übernommenen Fotos haben wir nachträglich ergänzt. Sie beschreiben die Bilder kurz; Personen sind nur genannt, wenn sie aus dem Beitrag bekannt sind. Wenn Ihnen eine Beschreibung fehlt, schreiben Sie uns gern.
- Cookie-Einstellungen: Im Dialog zu den Cookie-Einstellungen (Werkzeug eines anderen Anbieters) sind einzelne Bedienelemente für Screenreader englisch beschriftet, zum Beispiel „Close“ und „Enable … cookies“. Sie können Ihre Auswahl auch über die deutsch beschrifteten Schaltflächen „Ablehnen“ und „Alle akzeptieren“ treffen.
- Externe Angebote: Die Sunderns Wohnzimmer App sowie unsere Auftritte bei Instagram und Facebook werden von anderen Anbietern bereitgestellt und sind nicht Teil dieser Website. Auf ihre Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7. November 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung mit automatisierten Tests (axe-core) und manuellen Prüfungen von Tastaturbedienung, Fokus, Zoom, Umbruch und Textabständen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 7. November 2026 überprüft.
Feedback und Kontakt
Ist Ihnen auf unserer Website eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
E-Mail: info@sunderns-wohnzimmer.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für Nordrhein-Westfalen zuständige Ombudsstelle wenden:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Website: www.lbbp.nrw.de/ombudsstelle
Wurde erstellt mit BarriereCloud.